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Warum sollten Sie den "smarter Hinweisgeberschutz" als interne Meldestelle einsetzen?

Die EU-Richtlinie und das Gesetz verlangt von Ihnen als Organisation ab 50 Beschäftigten den Betrieb einer internen Meldestelle. Wenn Ihr Unternehmen bestimten Branchen angehört, müssen Sie ggf. sogar schon bei weniger Beschäftigten eine Meldestelle betrieben.

Der drohende Aufwand

Der Betrieb einer Meldestelle bedeutet sehr viel Aufwand. Sie müssen

  • anonyme und nicht-anonyme Meldungen entgegen nehmen, bearbeiten und Rückmeldungen an die Meldenden geben. Insbesondere bei anonymen Meldungen müssen komplizierte technische Verfahren umgesetzt werden, die die Anonymität gewährleisten.
  • prüfen, ob der gemeldete Verstoß in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt,
  • mit der hinweisgebenenden Person Kontakt halten und diese informieren, auch bei anonymen Meldungen,
  • die Meldungen prüfen und natürlich
  • Folgemaßnahmen einleiten.

Schon die erste Bearbeitung und die Bewertung von Meldungen bedeutet eine erhebliche Prüfungsarbeit, schon dieser Schritt ist mit juristischer Prüfungsarbeit verbunden, ggf. müssen schon für dieses Schritt Juristen beschäftigt werden.

  • Melden können (§ 1 I Hinweisgeberschutzgesetz) "alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben", also Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden ..., ggf. eine sehr große Zahl von möglichen Meldenden.
  • Und meldefähig ist, § 2 Hinweisgeberschutzgesetz, nahezu alles, was - pragmatisch ausgedrückt - irgendwie gegen Gesetze und Regelungen verstößt.

Es werden sehr viele berechtigte, aber auch sehr viele unberechtigte Meldungen eingehen. Von realen Gesetzesverstößen bis zu Fällen, in denen sich Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlen. Und auch wenn bestimmte Meldungen nicht unter den Schutz des Gesetzes fallen, so müssen diese dennoch bearbeitet werden. Ein enormer Aufwand.

Wir helfen

Der smarte Hinweisgeberschutz nimmt Ihnen die Arbeit ab. Der smarte Hinweisgeberschutz

  • nimmt Ihnen den technischen Aufwand des Betriebs der internen Meldestelle ab. Sie müssen keine IT-Infrastruktur betreiben, sich keine Gedanken darüber machen, wie Sie mit anonym Meldenden Kontakt halten.
  • filtert die Meldungen für Sie.
  • antwortet den Meldenden in Ihrem Namen, aber klar kommuniziert als "smarter Hinweisgeberschutz". Denn auch eine ungerechtfertigte Meldung, die nicht unter das Gesetz fällt, sollte für den Meldenden befriedigt bearbeitet werden, damit Ihr Unternehmen, Ihre Organisation bei dem Meldenden in positive Erinnerung gelangt.
  • übernimmt die weitere Bearbeitung einer zulässigen Meldung.

Ihre Vorteile

Durch den smarten Hinweisgeberschutz

  • sparen Sie erheblichen Aufwand und erhebliche Kosten,
  • präsentieren sich nach außen kompetent und gesetzeskonform und
  • handeln "compliant".

Ihre Alternative: Sie betreiben die interne Meldestelle selbst. Vergleichen Sie den Aufwand.