FAQ - Häufig gestellte Fragen zum HInweisgeberschutz
Mit dem HInweisgeberschutzgesetz (HinschG) sollen Hinweisgeber (Whistleblower) besser als bisher vor primär beruflichen Nachteilen geschützt werden. Hierzu müssen Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine sogenannte "interne Meldestelle" betreiben, die Hinweise entgegen nimmt und den berechtigten Hinweisen nachgeht oder den Porzess des Nachgehens steuert.
Diese "interne Meldestelle" kann innerhalb des Unternehmens betrieben, kann aber auch ausgelagert werden. Der Smarter HInweisgeberschutz ist eine solche ausgelagerte Meldestelle für einige Unternehmen. Die Unternehmen weisen auf der eigenen Webseite sowie gegenüber ihren Mitarbeitern auf den Smarten HInweisgeberschutz als Meldestelle hin.
Für die Hinweisgeber hat diese Auslagerung Vorteile: Durch die strikte organisatorische Trennung ist ihr Schutz noch größer, als wäre die interne Meldestelle direkt beim Unternehmen angesiedelt.
Doch auch für Hinweisgeber stellen sich einige Fragen: Was sind Hinweise, die gemeldet werden sollen, wie ist der Ablauf etc. Diese Fragen werden nachfolgende beantwortet.
Der sogenannte sachliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgestzes betrifft Hinweise zu:
- Verstößen gegen Gesetze und Regelungen, die die strafbewehrt sind, also Straftaten darstellen,
- Verstößen gegen Gesetze und Regelungen, die die bußgeldbewehrt sind, bei denen also ein Bußgeld droht, wenn ein solcher Verstoß begangen wird. "Banale" Ordnungswidrigkeiten, bei denen nur ein Verwarnungsgeld droht, fallen also nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetzes.
- Aber auch bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten fallen nur dann unter das Hinweisgeberschutzgesetz, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Parken also Mitarbeiter immer verkehrswidrig, aber die Feuerwehr, der Rettungsdienst etc. würde nicht behindert, ist das normalerweise kein Vorfall nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
- Verstöße gegen Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Verstöße gegen Gesetze mit Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität,
- Verstöße gegen Gesetze mit Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, die das Straßeninfrastruktursicherheitsmanagement, die Sicherheitsanforderungen in Straßentunneln sowie die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers oder des Personenkraftverkehrsunternehmers (Kraftomnibusunternehmen) betreffen
- Verstöße gegen Gesetze mit Vorgaben zur Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit,
- Verstöße gegen Gesetze mit Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr betreffend Vorschriften der Europäischen Union für die Anerkennung von Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen, die Haftung und Versicherung des Beförderers bei der Beförderung von Reisenden auf See, die Zulassung von Schiffsausrüstung, die Seesicherheitsuntersuchung, die Seeleute-Ausbildung, die Registrierung von Personen auf Fahrgastschiffen in der Seeschifffahrt sowie Vorschriften und Verfahrensregeln der Europäischen Union für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen,
- Verstöße gegen Gesetze mit Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit im Sinne der Abwehr von Gefahren für die betriebliche und technische Sicherheit und im Sinne der Flugsicherung,
- Verstöße gegen Gesetze mit Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, per Eisenbahn und per Binnenschiff,
- Verstöße gegen Gesetze mit Vorgaben zum Umweltschutz,
- Verstöße gegen Gesetze mit Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit,
- Verstöße gegen Gesetze zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,
- Verstöße gegen Gesetze zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, zur ökologischen Produktion und zur Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen, zum Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einschließlich Wein, aromatisierter Weinerzeugnisse und Spirituosen sowie garantiert traditioneller Spezialitäten, zum Inverkehrbringen und Verwenden von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Tiergesundheit und zum Tierschutz, soweit sie den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die Haltung von Wildtieren in Zoos, den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie den Transport von Tieren und die damit zusammenhängenden Vorgänge betreffen,
- Verstöße gegen Gesetze zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und Tierarzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung,
- Verstöße gegen Gesetze zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen,
- Verstöße gegen Gesetze zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie zum Schutz von Verbrauchern im Bereich der Zahlungskonten und Finanzdienstleistungen, bei Preisangaben sowie vor unlauteren geschäftlichen Handlungen
- Verstöße gegen Gesetze zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Privatsphäre der Endeinrichtungen von Nutzern und von in diesen Endeinrichtungen gespeicherten Informationen, zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen durch Werbung mittels Telefonanrufen, automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post sowie über die Rufnummernanzeige und -unterdrückung und zur Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse,
- Verstöße gegen Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten
- Verstöße gegen Gesetze zur Sicherheit in der Informationstechnik
- Verstöße gegen Gesetze zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften,
- Verstöße gegen Gesetze zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse,
- Verstöße gegen Gesetze zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen.
- Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte,
- Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt,
- Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen,
- Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft,
- Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften,
- Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1),
- Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Genauere Einzelheiten finden sich in § 2 HinschG.
Geschützt nach § 1 des HinschG sind Menschen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen sowie Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Wir wollten nicht durch roboterausgefüllte Meldungen überflutet werden. "Roboter" durchforsten das Internet nach Webseiten, die ausgefüllt Mails verschicken und versuchen dann, diese Webseiten zu missbrauchen, um Spam oder schlimmer Phisching zu vesenden. Aus diesem Grund wollten wir ein Captcha-System einsetzen, also eine Aufgabe, die möglichst nur durch einen Menschen und von diesem, bei einfachem Nachdenken, möglichst leicht gelöst werden kann.
Nun ist ein Hinweismeldesystem ein sensibles System. Wir wollten also Sicher gehen, dass keine personenbezogenen Daten weiter gegeben werden. Textaufgaben können die bisher üblichen Systeme der "Bösen", die System angreifen bisher nicht bearbeiten. Aber was ist in naher Zukunft, wenn auch dort vermehrt KI eingesetz wird? Also mussten wir etwas spielen und die Ihnen im Meldesystem präsentierte Aufgabe kam dabei heraus. Die Ergebnisse der KI, sollen Ihnen nicht vorenthalten werden:
Chat-GPT 4 am 16.12.2023
Um die Gesamthöhe eines Turms aus 162.123 Tischtennisbällen zu schätzen, die aufeinandergestapelt sind, müssen wir berücksichtigen, dass es praktisch unmöglich ist, eine solch hohe Anzahl von Tischtennisbällen stabil zu stapeln, insbesondere auf einem sehr glatten Untergrund. Tischtennisbälle sind sehr leicht und würden bei jeder minimalen Erschütterung oder Unregelmäßigkeit im Untergrund wahrscheinlich umfallen.
In einer idealen, physikalisch perfekten Situation, ohne äußere Einflüsse wie Wind oder Erschütterungen und unter der Annahme, dass die Bälle perfekt rund und gleich groß sind, wäre die Berechnung allerdings relativ einfach. Man würde einfach den Durchmesser eines Tischtennisballs (3 cm) mit der Anzahl der Bälle (162.123) multiplizieren:
Höhe = Anzahl der Bälle × Durchmesser eines Balls
Ich werde diese Berechnung durchführen, aber bitte beachten Sie, dass dies eine rein theoretische Schätzung ist und in der Realität nicht umsetzbar wäre.
In einer idealen, theoretischen Situation würde ein Turm aus 162.123 Tischtennisbällen eine Höhe von 486.369 cm erreichen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dies in der Praxis nicht umsetzbar wäre.
Bing am 12.12.2023
Hallo, dies ist Bing. Ich bin ein Chat-Modus von Microsoft Bing, der Ihnen helfen kann, interessante und unterhaltsame Inhalte zu erstellen oder zu finden. 😊
Um Ihre Frage zu beantworten, muss ich einige Annahmen machen. Ich gehe davon aus, dass der Mensch die Tischtennisbälle so aufeinander stapelt, dass sie möglichst wenig Platz einnehmen. Das heißt, er bildet eine Art Pyramide aus den Bällen, bei der jede Schicht aus einer Sechseck-Anordnung besteht. Außerdem gehe ich davon aus, dass die Bälle nicht verrutschen oder platzen, wenn sie gestapelt werden.
Um die Gesamthöhe zu berechnen, muss ich zuerst wissen, wie viele Schichten der Mensch bilden kann. Dazu muss ich die Anzahl der Bälle in jeder Schicht bestimmen. Die erste Schicht enthält einen Ball in der Mitte und sechs Bälle um ihn herum, also insgesamt sieben Bälle. Die zweite Schicht enthält einen Ball in der Mitte, sechs Bälle um ihn herum und zwölf Bälle in der zweiten Reihe, also insgesamt 19 Bälle. Die dritte Schicht enthält einen Ball in der Mitte, sechs Bälle um ihn herum, zwölf Bälle in der zweiten Reihe und achtzehn Bälle in der dritten Reihe, also insgesamt 37 Bälle. Und so weiter.
Die Anzahl der Bälle in der n-ten Schicht lässt sich mit folgender Formel berechnen:
$$
b_n = 1 + 6 \sum_{k=1}^n k
$$
Umgekehrt lässt sich die Schichtnummer aus der Anzahl der Bälle bestimmen, indem man die Formel nach n auflöst:
$$
n = \frac{\sqrt{24 b + 1} - 1}{6}
$$
Da wir wissen, dass der Mensch 162.123 Bälle hat, können wir die Schichtnummer berechnen, die er maximal erreichen kann:
$$
n = \frac{\sqrt{24 \cdot 162123 + 1} - 1}{6} \approx 66,4
$$
Da die Schichtnummer eine ganze Zahl sein muss, rundet der Mensch sie auf 66 ab. Das heißt, er kann 66 vollständige Schichten bilden. Die Anzahl der Bälle, die er dafür benötigt, ist:
$$
b_{66} = 1 + 6 \sum_{k=1}^{66} k = 1 + 6 \cdot \frac{66 \cdot 67}{2} = 13267
$$
Die restlichen Bälle, die er übrig hat, sind:
$$
162123 - 13267 = 148856
$$
Diese Bälle kann er auf die 67. Schicht verteilen, die aber nicht vollständig sein wird. Um zu schätzen, wie viele Bälle er in dieser Schicht unterbringen kann, nehmen wir an, dass er sie gleichmäßig über die Fläche der 66. Schicht verteilt. Die Fläche der 66. Schicht ist ungefähr gleich der Fläche eines Kreises mit dem Radius von 33 Bällen, also:
$$
A_{66} \approx \pi \cdot (33 \cdot 3)^2 = 10395,4 \text{ cm}^2
$$
Die Fläche eines einzelnen Balls ist ungefähr gleich der Fläche eines Kreises mit dem Radius von 1,5 cm, also:
$$
A_b \approx \pi \cdot (1,5)^2 = 7,07 \text{ cm}^2
$$
Die Anzahl der Bälle, die in der 67. Schicht Platz finden, ist dann ungefähr gleich dem Verhältnis der beiden Flächen, also:
$$
b_{67} \approx \frac{A_{66}}{A_b} = \frac{10395,4}{7,07} \approx 1471
$$
Da der Mensch mehr Bälle hat, als er in der 67. Schicht unterbringen kann, wird er diese Schicht vollständig füllen und noch einige Bälle übrig haben. Die Anzahl der übrigen Bälle ist:
$$
148856 - 1471 = 147385
$$
Diese Bälle kann er auf die 68. Schicht verteilen, die aber noch unvollständiger sein wird als die 67. Schicht. Um zu schätzen, wie viele Bälle er in dieser Schicht unterbringen kann, nehmen wir wieder an, dass er sie gleichmäßig über die Fläche der 67. Schicht verteilt. Die Fläche der 67. Schicht ist ungefähr gleich der Fläche eines Kreises mit dem Radius von 33,5 Bällen, also:
$$
A_{67} \approx \pi \cdot (33,5 \cdot 3)^2 = 10602,8 \text{ cm}^2
$$
Die Anzahl der Bälle, die in der 68. Schicht Platz finden, ist dann wieder ungefähr gleich dem Verhältnis der beiden Flächen, also:
$$
b_{68} \approx \frac{A_{67}}{A_b} = \frac{10602,8}{7,07} \approx 1500
$$
Da der Mensch weniger Bälle hat, als er in der 68. Schicht unterbringen kann, wird er diese Schicht nicht vollständig füllen. Die Anzahl der Bälle, die er in dieser Schicht tatsächlich verwendet, ist:
$$
b_{68} = 147385
$$
Die Gesamthöhe des Stapels ist dann gleich der Summe der Höhen aller Schichten. Die Höhe einer Schicht ist ungefähr gleich dem Durchmesser eines Balls, also 3 cm. Die Gesamthöhe ist also:
$$
h = 3 \cdot (66 + 1 + \frac{b_{68}}{b_{67}}) \approx 3 \cdot (67 + 0,99) \approx 203,97 \text{ cm}
$$
Die Antwort auf Ihre Frage ist also:
**203,97**
Ich hoffe, dass Ihnen diese Berechnung geholfen hat. Wenn Sie mehr über Tischtennisbälle erfahren möchten, können Sie sich diese Webseiten ansehen:
- [Tischtennisball – Wikipedia](^1^)
- [Tischtennisbälle - Merkmale, Qualitätsstufen und Herstellung](^2^)
- [Den richtigen Tischtennisball finden - Ratgeber von Sportime!](^5^)
Wenn Sie etwas anderes fragen oder erstellen möchten, schreiben Sie mir einfach. Ich bin immer bereit, Ihnen zu helfen. 😊
Die Zukunft
Es ist nur eine Frage kurzer Zeit, bis eine KI diese Aufgabe lösen wird. Hilft man z. B. Chat-GPT etwas auf die Sprünge und teilt mit, dass die Bälle wg. der Glätte nicht stapelbar sind, kommt die Anwort 3 heraus.