Hinweisgeberschutz / Whistleblowerschutz
- am 16 Dezember 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Kraft, die "Hinweisgeberrichtlinie" (Whistleblowerrichtlinie)
- bis zum 17. Dezember 2021 hatte der Bundestag Zeit, die Richtlinie in ein Gesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz, umzusetzen
- der Bundestag hat das, sicherlich auch wg. des Wahlkampfes, nicht geschafft. Daher hat die EU-Kommission am 27. Januar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
- Am 28.7.2022 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf verabschiedet, der nun in den Bundestag eingebracht wird.
Können Unternehmen nun die Füße hoch legen?
Sicherlich können die Unternehmen die Füße nicht hoch legen! Ob die EU-Richtlinie nun unmittelbar für die Unternehmen gilt oder eine "Gnadenfrist" für die Unternehmen gewonnen wurde - die Umsetzung wird kommen und schon in der Richtlinie steht, wie Unternehmen handeln müssen, was zu tun ist.
- Aufbau einer Meldestelle,
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit,
- Implementierung von Meldungsprozessen,
- Rückmeldungen an Whistleblower,
- Dokumentationen,
- Ansprechpartner für Behörden
Was ist konkret zu tun und können Sie es eigenständig umsetzen? Lesen Sie hier mehr.
Jedes Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und alle Behörden und Kommunen müssen eine Meldestelle betreiben. Der smarte Hinweisgeberschutz entlastet Sie und Ihr Unternehmen, Ihre Organisation. Der smarter HInweisgeberschutz
- betreibt für die Meldestelle für Sie,
- stellt die Vertraulichkeit der Meldungen sicher,
- steuert und überwacht die Melde- und Überprüfungprozesse,
- gibt die Rückmeldungen an die Whistleblower,
- dokumentiert das Hinweisgeberverfahren,
- ist Ansprechpartner für Behörden.
Der smarter Hinweisgeberschutz wird pauschal pro Mitarbeiter und Monat berechnet. Ähnlich der Risikoklassen der Berufsgenossenschaften gibt es branchenspezifische Preisfaktoren. Generell gilt: mit wenigen Euro pro Monat und Mitarbeiter "sind Sie dabei" - erheblich günstiger, als betrieben Sie eine eigene Meldestelle. Erfragen Sie Ihr Angebot.